Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) stellt das Regelwerk dar, welches jene Anforderungen formuliert, die eine Institution erfüllen muss um Maßnahmen der Arbeitsförderung zu beantragen und durchzuführen. Eine externe Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle (sog. fachkundige Stelle) bestätigt die Erfüllung der Anforderungen. Die einzelnen Bildungsangebote (sog. Maßnahmen) obliegen selber ebenfalls einer Prüfung und Zertifizierung durch eine fachkundige Stelle. Personen, die von der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein erhalten, können für die Teilnahme an einer konkreten Maßnahme unter den zertifizierten Schulungseinrichtungen einer Region auswählen.

(Quelle: https://azav.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/AZAV/Verordnung)

Zertifizierter Bereich an der MES:

  • Fachschule
  • Berufsschule

AZAV-Beauftragte:

StR`in Britta Schmücker
(Aufgabenbeschreibung)